DJV-Richtlinien für die Wertungsklasse Es

 

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Richtlinien des DJV für einen Bundeswettbewerb im Es-Horn-Blasen
-Ergänzung der DJV Bläserordnung für B-Horn-Wettbewerbe-

Alle für das Es-Horn-Blasen wichtigen Kriterien wie "Notengerechter Vortrag", "Dynamik", "Tongebung", "Bass", die "Musikalische Gestaltung" insgesamt, und letztlich der äußere "Gesamteindruck", finden bei der Bewertung nach wie vor ihre Berücksichtigung, wurden jedoch zu den Bewertungsfeldern:

Gesamteindruck

Klangkultur / Tonreinheit

Notengerechter Vortrag

zusammengefasst.

Den Landesjagdverbänden wird empfohlen, die überarbeiteten Richtlinien hinsichtlich der Anzahl der Vortrags- stücke und der Bewertung (s. Ziff. II, III undIV) zu übernehmen und zum Bestandteil der Ausschreibung zu machen. Diese Richtlinien sollen die vorhandene DJV-Bläserordnung für B-Horn-Wettbewerbe ergänzen. Die DJV-Bläserordnung gilt auch hier im übertragenen Sinne für das Es-Horn-Blasen. Weiteres wird in der Ausschreibung geregelt.

I. Wettbewerbsklassen und Zulassung

Für die Durchführung eines DJV-Bundeswettbewerbes im Es-Horn-Blasen wird nur eine Klasse gebildet. Eine weitere Unterteilung in Anfänger (Grundstufe) und Fortgeschrittene (Hauptstufe, Kunststufe) oder nach Schwierigkeit der Vortrags- stücke, unterbleibt.
Die Gruppenstärke: wird nicht verbindlich vorgeschrieben. (Siehe auch Bewertungsfeld "Klangkultur / Tonreinheit" -Stim-                                menausgleich-!)

Zugelassene Instrumentierung:    Parforcehörner in Es und Umschalt- (Doppel) hörner in Es-B.

Meldung:    Die Meldung erfolgt durch die Landesjagdverbände. Es dürfen nur Gruppen gemeldet werden, die bereits an einem                    Landeswettbewerb teilgenommen haben. Auf weitere Zulassungsvoraussetzungen wird zunächst verzichtet.

 II. Vortragsstücke

Von allen teilnehmenden Gruppen sind bei einmaligem Auftritt in der angegebenen Reihenfolge 3 Stücke vorzutragen:
        2 Pflichtstücke        nach Ausschreibung
          
        1 Wahlstück            Hierfür müssen die Noten als Partitur in 5 facher, gut leserlicher Form zu dem in der Ausschreibung                                        festgelegten Zeitpunkt beim Veranstalter eingereicht werden. Das stück muss mindestens 3-stim-                                        mig gesetzt sein und soll in seiner Länge einem der beiden Pflichtstücke entsprechen.

 III. Bewertung

Die Bewertung erfolgt durch fünf sachverständige Richter. Von jedem Richter werden pro Vortragsstück max. 65 Punkte durch Einzelpunktvergabe (keine halben Punkte!) wie folgt vergeben:

Bewertungsfeld

Max. Punkte

tatsächl.Punkte

Gesamteindruck

5

 

Klangkultur / Tonreinheit

30

 

Notengerechter Vortrag

30

 

Summe

65

 

Jeder Fehler bedingt einen Abzug von der Höchstpunktzahl 30. Diese wird als hervorragende Leistung nur bei absolut fehlerfreiem Vortrag vergeben. Bei den Bewertungskriterien "Klangkultur / Tonreinheit" und "Notenge- rechter Vortrag, liegt die Grenze zwischen "ausreichender" und "nicht ausreichender" Leistung  nach gängiger Bewertungspraxis bei 18 Punkten (seither Note 3).

Bei der Auswertung, die durch einen Computer erfolgt, wird die höchste niedrigste Gesamtpunktzahl pro Vortragsstück ge- strichen. Die verbleibenden Bewertungsergebnisse werden addiert, sodass bei drei Vortragsstücken insgesamt 585 Punkte erreichbar sind.

IV. Die Bewertungsfelder und - inhalte

1. Gesamteindruck
      (max. 5 Punkte)

Bewertet wird der Gesamteindruck der Gruppe, der durch Aufstellung, einheitliche Kleidung und die Bewegungen geprägt wird. (keine musikalische Bewertung!)

                        Die Aufstellung  der Gruppe erfolgt nach freier Wahl, jedoch mit dem Gesicht zu den Wertungsrichtern,                         bzw. zu dem Publikum. Symmetrische Aufstellung ist gestattet.

                        Einheitliche Bläserkleidung

                        Ohne Noten und Dirigenten  (Minimalzeichen sind erlaubt)

                        Gleichmäßiges Auf-und Abnehmen der Hörner

                        Hornhaltung

2. Klangkultur / Tonreinheit
                (max. 30 Punkte)

Angestrebt wird ein besonderer Parforcehornton, der sich von dem des Konzertwaldhorns unterscheidet.
Er soll im Forte kräftig und obertonreich sein, darf auch etwas rauh klingen, im Piano zart und weich ansprechen (vergl. auch "Glockentöne")

             Kein Wiener Waldhorn-Stil  (zart, weich)
             Kein Trompe-Stil
             Stimmung der Hörner / Intonation

             Klare Tongebung:               in allen Lautstärken (Ansatz und Kondition)

             Gestopfte Töne:                   Sollen sich unauffällig den ungestopften Tönen anpassen.

                                                         Umschaltventile dürfen nicht betätigt werden. Durch das Schalten leidet der durch                                                         die Naturhornreihe geprägte Es-Sound und die angestrebte Klangkultur insgesamt.
                                                         Außerdem kann es zu Problemen mit der Stimmung kommen (das geschaltete "h"
                                                         beispielsweise (B-Rohr) stimmt oft zu tief).

             Glockentöne:                       Sollen als Besonderheit geblasen werden
                                                         Auch wenn kein Bindebogen vorhanden ist, sollen die Töne einzeln angestoßen                                                          und dennoch verbunden geblasen werden. Zwischen den Tönen sollen also keine                                                          Minimalpausen entstehen. Dieses wird erreicht, indem ein Ton bis unmittelbar vor
                                                         den nächsten ausgehalten und dieser mit der Zunge neu angestoßen wird.
                                                         
(Hilfssilben: "dong" - "dong" - "dong")

             Pedal

             Stimmenausgleich:              Bei den Parforcehornbläsern sind die Stimmen in der Regel mehrfach (chronisch) be-     
                                                         setzt. Hier ist auf eine ausgewogene Besetzung zu achten, damit kein Übergewicht
                                                         einer Stimme entstehen kann.

                                                         Da der Bass als Gegengewicht zur Melodie das Fundament des Gesamtklangs dar-
                                                         stellt, ist darauf zu achten, dass die Bassstimme in Anzahl der Bläser und deren
                                                         Qualität
(auch Pedal) ausreichend gut besetzt ist.

           Klangfülle:

3. Notengerechter Vortrag
               (max. 30 Punkte)

Exakte Wiedergabe der durch die Partitur vorgeschriebenen Noten in der für Blechbläser allgemein gültigen Darstellung,
insbesondere

           Beachtung der Taktart
           Gemeinsamer Anfang und Schluß
           Vollständigkeit der Stimmen
           Rhythmus und rhytmische Gemeinsamkeit / genaues Zusammenblasen
           Richtige Noten- und Pausenwerte
           Richtige Tonhöhen
           Fermaten
           Artikulationszeichen
           Dynamik und Umfang der Dynamik
           Vorgeschriebene Lautstärke von pp bis ff, wobei sich alle Bläser an den lauten und leisen Teilen beteiligen und           gemeinsam die Lautstärke verändern (Orchesterdynamik); Soli nur dort, wo sie verlangt sind. Die gesamte           Bandbreite der Dynamik soll ausgeschöpft werden.

           Beachtung der Tempi (z.B. langsam, bewegt, ruhiges Tempo, feierlich usw.); Tempowechsel; Tempo-           schwankungen.

           Stiltreue des Stückes

           Musikalische Gestaltung insgesamt

V. Leistungsauszeichnungen:
(analog dem DJV-B-Horn-Wettbewerb)

Erreichte Punktzahl

Leistungsauszeichnung

585 Pkt. bis 468 Pkt. (80%)

DJV-Hornfesselspange *) in Gold,
und eine Urkunde

weniger als 468 Pkt.

Urkunde

unabhängig von der Punktzahl

DJV-Hutabzeichen für alle Teilnehmer

 *) Anstatt der Vergabe von Hornfesselspangen sind auch Hutabzeichen denkbar.