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DJV-Richtlinien für die Wertungsklasse Es |
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Richtlinien
des DJV für einen Bundeswettbewerb im Es-Horn-Blasen Alle für das Es-Horn-Blasen wichtigen Kriterien wie "Notengerechter Vortrag", "Dynamik", "Tongebung", "Bass", die "Musikalische Gestaltung" insgesamt, und letztlich der äußere "Gesamteindruck", finden bei der Bewertung nach wie vor ihre Berücksichtigung, wurden jedoch zu den Bewertungsfeldern: Gesamteindruck Klangkultur / Tonreinheit Notengerechter Vortrag zusammengefasst. Den Landesjagdverbänden wird empfohlen, die überarbeiteten Richtlinien hinsichtlich der Anzahl der Vortrags- stücke und der Bewertung (s. Ziff. II, III undIV) zu übernehmen und zum Bestandteil der Ausschreibung zu machen. Diese Richtlinien sollen die vorhandene DJV-Bläserordnung für B-Horn-Wettbewerbe ergänzen. Die DJV-Bläserordnung gilt auch hier im übertragenen Sinne für das Es-Horn-Blasen. Weiteres wird in der Ausschreibung geregelt. I. Wettbewerbsklassen und Zulassung Für
die Durchführung eines DJV-Bundeswettbewerbes im Es-Horn-Blasen
wird nur eine Klasse gebildet. Eine weitere Unterteilung
in Anfänger (Grundstufe) und Fortgeschrittene (Hauptstufe,
Kunststufe) oder nach Schwierigkeit der Vortrags- stücke, unterbleibt. Zugelassene Instrumentierung: Parforcehörner in Es und Umschalt- (Doppel) hörner in Es-B. Meldung: Die Meldung erfolgt durch die Landesjagdverbände. Es dürfen nur Gruppen gemeldet werden, die bereits an einem Landeswettbewerb teilgenommen haben. Auf weitere Zulassungsvoraussetzungen wird zunächst verzichtet. II. Vortragsstücke Von
allen teilnehmenden Gruppen sind bei einmaligem Auftritt in der angegebenen
Reihenfolge 3 Stücke vorzutragen: III. Bewertung Die Bewertung erfolgt durch fünf sachverständige Richter. Von jedem Richter werden pro Vortragsstück max. 65 Punkte durch Einzelpunktvergabe (keine halben Punkte!) wie folgt vergeben:
Jeder Fehler bedingt einen Abzug von der Höchstpunktzahl 30. Diese wird als hervorragende Leistung nur bei absolut fehlerfreiem Vortrag vergeben. Bei den Bewertungskriterien "Klangkultur / Tonreinheit" und "Notenge- rechter Vortrag, liegt die Grenze zwischen "ausreichender" und "nicht ausreichender" Leistung nach gängiger Bewertungspraxis bei 18 Punkten (seither Note 3). Bei der Auswertung, die durch einen Computer erfolgt, wird die höchste niedrigste Gesamtpunktzahl pro Vortragsstück ge- strichen. Die verbleibenden Bewertungsergebnisse werden addiert, sodass bei drei Vortragsstücken insgesamt 585 Punkte erreichbar sind. IV. Die Bewertungsfelder und - inhalte 1.
Gesamteindruck Bewertet wird der Gesamteindruck der Gruppe, der durch Aufstellung, einheitliche Kleidung und die Bewegungen geprägt wird. (keine musikalische Bewertung!) Die Aufstellung der Gruppe erfolgt nach freier Wahl, jedoch mit dem Gesicht zu den Wertungsrichtern, bzw. zu dem Publikum. Symmetrische Aufstellung ist gestattet. Einheitliche Bläserkleidung Ohne Noten und Dirigenten (Minimalzeichen sind erlaubt) Gleichmäßiges Auf-und Abnehmen der Hörner Hornhaltung 2.
Klangkultur / Tonreinheit Angestrebt
wird ein besonderer Parforcehornton, der sich von dem des Konzertwaldhorns
unterscheidet. Kein
Wiener Waldhorn-Stil (zart, weich) Gestopfte Töne: Sollen sich unauffällig den ungestopften Tönen anpassen. Umschaltventile
dürfen nicht betätigt werden. Durch das Schalten
leidet der durch die
Naturhornreihe geprägte Es-Sound und die angestrebte
Klangkultur insgesamt. Glockentöne: Sollen
als Besonderheit geblasen werden Pedal Stimmenausgleich:
Bei
den Parforcehornbläsern sind die Stimmen in der Regel mehrfach
(chronisch) be- Da
der Bass als Gegengewicht zur Melodie das Fundament des
Gesamtklangs dar- Klangfülle: 3.
Notengerechter Vortrag Exakte
Wiedergabe der durch die Partitur vorgeschriebenen Noten
in der für Blechbläser allgemein gültigen Darstellung, Beachtung
der Taktart Beachtung der Tempi (z.B. langsam, bewegt, ruhiges Tempo, feierlich usw.); Tempowechsel; Tempo- schwankungen. Stiltreue des Stückes Musikalische Gestaltung insgesamt V.
Leistungsauszeichnungen:
*) Anstatt der Vergabe von Hornfesselspangen sind auch Hutabzeichen denkbar.
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