GEMA

 

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GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Rechtliche Grundlage
 
Das in der Bundesrepublik geltende Urheberrechtsgesetz vom 09.September 1965 schützt den Urheber
eines Werkes in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk.
Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
Der Urheber hat darüber hinaus das ausschliessliche Recht, sein Werk zu verwerten.
Hierzu zählt u.a. das Recht, sein Werk öffentlich aufzuführen, vorzuführen und wiederzugeben.
Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten und bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Bearbeitungen werden wie selbstständige Werke geschützt.

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Die GEMA nimmt die Rechte von Urhebern (Komponisten) und ihren Musikverlagen in Deutschland wahr.
Dazu ist erforderlich, dass alle musikalischen Aufführungen (auch Jagdmusik und
Jagdsignale)
bei der GEMA angemeldet werden. Diese vergibt Nutzungsrechte und stellt hierfür Vergütungsansprüche
in Rechnung. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich überlieferte
Jagdsignale, die dem Bereich
der "freien Volksmusik" zugeordnet werden.
Für ihre Darbietung werden
keine Tantiemen verlangt. In dankenswerter Kooperation mit Frau Sigrid Stief
konnte mit der GEMA geklärt werden, dass Jagdsignale in der Bearbeitung von Reinhold Stief
kostenfrei aufgeführt werden dürfen.

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Anschriften der GEMA:

GEMA                                                    GEMA
Bezirksdirektion München                      Postfach 101343
Rosenheimer Straße 11                       

81667 MÜNCHEN                             44013 DORTMUND